Kostenübernahme
⇒ Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die offene MRT-Untersuchung nach Antrag.
⇒ Voraussetzung für eine Bewiligung sind z.B.:
→ Adipositas (starkes Übergewicht)
→ Klaustrophobie (Platzangst). Diese muss von einem Psychiater oder Psychotherapeuten
bestätigt sein.
⇒ Private Krankenkassen erstatten die Kosten.
⇒ Die Durchführung der MRT auf Selbstzahler-Basis ist selbstverständlich auch möglich.
Bitte sprechen Sie uns hierauf an.