Kostenübernahme

⇒ Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die offene MRT-Untersuchung nach Antrag.

 

⇒ Voraussetzung für eine Bewiligung sind z.B.:

→ Adipositas (starkes Übergewicht)

→ Klaustrophobie (Platzangst). Diese muss von einem Psychiater oder Psychotherapeuten

bestätigt sein.

 

⇒ Private Krankenkassen erstatten die Kosten.

 

⇒ Die Durchführung der MRT auf Selbstzahler-Basis ist selbstverständlich auch möglich.

Bitte sprechen Sie uns hierauf an.